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Schließt der Bebauungsplan einer Stadt die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in einem Gebiet außerhalb der Innenstadt grundsätzlich aus, kann sie zurecht die Errichtung eines Getränkemarktes am Stadtrand untersagen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall beschloss die Stadt Alzey im Herbst 2011 den
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung. Dem Vorhaben des Klägers stünden die Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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