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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Bezeichnung "Superior" auf dem in deutscher Sprache beschrifteten Etikett eines deutschen Weines verwendet werden darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem vom Kläger, dem Inhaber einer Weingutsverwaltung, verwendeten
Der dagegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Trier statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des beklagten Landes zurück. Die vom Beklagten beanstandete Verwendung der Bezeichnung "Superior" verstoße nicht gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht. Der traditionelle Begriff "Superior" sei danach nur in portugiesischer und spanischer Sprache für
Eine inhaltsgleiche Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht zur Verwendung des Begriffs "ANGEL'S RESERVE" auf einem vollständig englischsprachigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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