kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) muss vorhandene Informationen über die Dioxinbelastung einer Tongrube an Bürger weitergeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In den Jahren 1999 und 2004 wurde in Milchprodukten Dioxin festgestellt. Bei der Rückverfolgung durch die Lebensmittelüberwachung konnte festgestellt werden, dass dioxinhaltiger Ton aus einer Westerwälder Grube als Zusatz für Tierfutter und bei der Sortierung von später an Tiere verfütterten Kartoffeln verwandt wurde. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die ADD, der Klägerin, einer Anwaltskanzlei, die den Käufer des Tons vertritt, die vorhandenen Informationen über die Dioxinbelastung der Tongrube zu gewähren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes sei die ADD verpflichtet, der Klägerin die vorhandenen Informationen über den Zustand der Tongrube zur Verfügung zu stellen. Ein besonderes Interesse an den begehrten Informationen müsse die Klägerin nicht geltend machen. Der Informationsanspruch beziehe sich nicht nur auf aktuelle Umweltauswirkungen, sondern auch auf Lebenssachverhalte, die – wie hier - bereits abgeschlossen seien. Diese weite Auslegung des Umweltinformationsbegriffs ergebe sich aus den europarechtlichen Vorgaben und diene dazu, etwaige künftige Umweltbelastungen verlässlich zu bewerten. Der Umweltinformationsanspruch gefährde im Allgemeinen auch nicht die Funktionsfähigkeit des auf europäischer Ebene geschaffenen Schnellwarnsystems zur Abwehr von Gefahren von Lebens- und Futtermitteln für die menschliche Gesundheit. Lediglich im Einzelfall könnten öffentliche oder sonstige Belange, wie zum Beispiel der Schutz personenbezogener Daten oder von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, der Weitergabe von Umweltinformationen entgegenstehen, so das Oberverwaltungsgericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/06
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_8-A-1026706OVG_Umweltinformationen-muessen-weitergegeben-werden~N2645
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2645
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.