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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.04.2006
8 A 10119/06.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Bisher geduldeter Schwarzbau kann durch Umbau verloren gehen

Bauliche Veränderungen werden als „neuer“ Schwarzbau gewertet und führen zum Verlust des Vertrauensschutzes

Ein durch Amnestie erlangter Vertrauensschutz für einen Schwarzbau kann entfallen, wenn der Schwarzbau nachträglich umgebaut wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall besaß eine pfälzische Familie seit beinahe 40 Jahren ein Wochenendhaus mit Freisitz. Eine behördliche Genehmigung für das Haus gab es nicht. Nach so langer Zeit dachte jedoch niemand daran, gegen den Bau rechtlich vorzugehen. Das änderte sich jedoch, als die Betroffenen mit einem Umbau des Objekts begannen. Sie deckten den Freisitz mit Spanplatten und Dachpappe neu ein und schlossen ihn durch Glas- und Kunststoffelemente nach außen ab. Als die zuständige Aufsichtsbehörde dies erfuhr verfügte den Komplettabriss. Die bisher gewährte Amnestie entfalle wegen der Umbauten.

Bisher geltende Vertrauensschutz durch Umbau verloren

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stimmte der Abrissentscheidung der Aufsichtsbehörde zu. Die Familie verlor ihren lieb gewonnenen Wochenendsitz. Durch den „keineswegs geringfügigen“ Umbau seien Erscheinungsbild und Funktion des Gesamtbaus nachhaltig verändert worden. Es sei also gleichsam ein „neuer“ Schwarzbau entstanden, gegen den die Behörde zu Recht vorgehen konnte. Der bisher geltende Vertrauensschutz sei damit entfallen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2010
Quelle: ra-online (kg)

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