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Eine Hausdurchsuchung bei zwei Vorstandsmitgliedern der neonazistischen "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörigen e. V." durfte vom Verwaltungsgericht Mainz angeordnet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Bundesminister des Innern führt gegen die neonazistische "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) ein Ermittlungsverfahren im Hinblick auf ein mögliches
Die Voraussetzungen für eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung seien erfüllt. Es bestünden greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die HNG gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße und deshalb zu verbieten sei. Sie verbreite eine dem Nationalsozialismus verwandte Weltanschauung, bediene sich eines menschenverachtenden Sprachguts und wende sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die demokratische Grundordnung. So sei in einem Bericht der Vorsitzenden beispielsweise die Rede von "Volks-Raum-und-Rassefremden" und "Volksschädlingen", die eine Vorzugsbehandlung gegenüber "Deutschen Gefangenen" genössen. In der Vereinszeitung seien mehrere Leserbriefe erschienen, in denen der Kampf gegen die Demokratie und für "ein neues freies Deutschland", für "Blut, Ehre und Vaterland" beschworen werde. Außerdem verherrliche die Organisation Schlüsselfiguren des Nationalsozialismus wie etwa Rudolf Hess, der in mehreren Ausgaben der Vereinszeitung als "Märtyrer des Friedens" gepriesen werde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
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Dokument-Nr. 10549
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