wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.12.2010
7 B 11436/10.OVG -

Begehung rechtsextremistischer Straftaten befürchtet: Polizei kann bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit Platzverweis aussprechen

Polizeilicher Platzverweis gegen Organisator des "Wintertreffens" der NPD/Junge Nationaldemokraten rechtmäßig

Der gegenüber dem Organisator des sog. Wintertreffens der NPD/Junge Nationaldemokraten ausgesprochene polizeiliche Platzverweis ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Landesverband Baden-Württemberg der NPD/Junge Nationaldemokraten veranstaltet vom 27. Dezember 2010 bis 2. Januar 2011 in Altenglan ein sog. Wintertreffen, zu dem sich nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Westpfalz über 100 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet angemeldet haben. Die Veranstaltung sollte ursprünglich in Stadtkyll stattfinden. Als Veranstalter trat dort das Mitglied eines inzwischen verbotenen rechtsextremen Jugendverbandes auf. Nachdem die Vermieterin den Mietvertrag über den Veranstaltungsraum in Stadtkyll gekündigt hatte, wurde die Veranstaltung nach Altenglan verlegt. Den für den Ersatzraum notwendige Mietvertrag hat der Antragsteller abgeschlossen.

Polizeipräsidium sprach Platzverweis aus

Das Polizeipräsidium Westpfalz hat ihm gegenüber einen Platzverweis ausgesprochen. Den hiergegen gestellten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, weil bei der Veranstaltung die Begehung rechtsextremer Straftaten, wie z. B. Volksverhetzung und die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen drohe. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Gericht: Platzverweis rechtmäßig

Ein polizeilicher Platzverweis könne ergehen, wenn von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Dies sei beim Antragsteller der Fall. Als Organisator unterstütze er die Begehung rechtsextremistischer Straftaten, mit denen bei dem "Wintertreffen" zu rechnen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2011
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_7-B-1143610OVG_Begehung-rechtsextremistischer-Straftaten-befuerchtet-Polizei-kann-bei-Gefahr-fuer-die-oeffentliche-Sicherheit-Platzverweis-aussprechen.news10811.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10811 Dokument-Nr. 10811

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.