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Der gegenüber dem Organisator des sog. Wintertreffens der NPD/Junge Nationaldemokraten ausgesprochene polizeiliche Platzverweis ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Landesverband Baden-Württemberg der NPD/Junge Nationaldemokraten veranstaltet vom 27. Dezember 2010 bis 2. Januar 2011 in Altenglan ein sog. Wintertreffen, zu dem sich nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Westpfalz über 100 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet angemeldet haben. Die Veranstaltung sollte ursprünglich in Stadtkyll stattfinden. Als Veranstalter trat dort das Mitglied eines inzwischen verbotenen rechtsextremen Jugendverbandes auf. Nachdem die Vermieterin den Mietvertrag über den Veranstaltungsraum in Stadtkyll gekündigt hatte, wurde die Veranstaltung nach Altenglan verlegt. Den für den Ersatzraum notwendige Mietvertrag hat der Antragsteller abgeschlossen.
Das Polizeipräsidium Westpfalz hat ihm gegenüber einen
Ein polizeilicher
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2011
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 10811
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