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Die Polizei durfte ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver aufgrund der besonderen Umstände des Falles zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.
Im April 2023 befuhr der Ehemann der Antragstellerin mit deren Pkw – einem
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht wiesen die Beschwerde der Antragstellerin zurück und bestätigten die Rechtmäßigkeit der
Denn dieser habe sich von seinem grob verkehrswidrigen, mehrere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdenden Verhalten völlig unbeeindruckt gezeigt. Er habe trotz der ihm von den handelnden Polizeibeamten vor Augen geführten Gefährlichkeit seines Überholmanövers jedwede Einsicht vermissen lassen. So habe er ausweislich der Sachverhaltsdarstellung der Polizeibeamten gegenüber diesen angegeben, der ihm aufgrund des Überholmanövers eröffnete Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs wegen groben Fehlverhaltens beim
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33524
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