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Ein ehemaliger politischer Gefangener der DDR, welcher nach seiner Haft als inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit (Stasi) freiwillig u.a. Berichte über Ausreisewillige abgegeben hat, kann keine Entschädigungsleistungen beanspruchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein ehemaliger Bürger der
Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Anerkennung des Klägers als ehemaliger politischer Häftling und der Gewährung von Entschädigungsleistungen stehe seine inoffizielle Mitarbeit bei der Staatssicherheit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 11359
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