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Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters (Regelaltersgrenze) von Rechtsanwälten auf 67 Jahre war zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Mit seinem Normenkontrollantrag wandte sich der Antragsteller, ein 1961 geborener angestellter
Zwar mindere die Erhöhung des Renteneintrittsalters die bisher erworbenen Rentenanwartschaften. Jedoch sei die Anpassung der Regelaltersgrenze an die veränderten Bedingungen zulässig, weil sie Gemeinwohlzwecken diene. Denn sie sichere die Stabilität des Rechtsanwaltsversorgungswerks, da bei Beibehaltung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren infolge der höheren Lebenserwartung der Mitglieder eine finanzielle Schieflage der Versorgungseinrichtung drohe. Der Vertrauensschutz der älteren Mitglieder werde durch die stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze für die vor 1972 geborenen Mitglieder ausreichend gewahrt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2012
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12816
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