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Gegen den Ortsbürgermeister, der am 24. Dezember 2010 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim ein Grußwort mit einer Stellungnahme zu bundes- und landespolitischen Themen veröffentlicht hatte, wurde zu Recht ein Verweis als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem
Der
Die Verbandskompetenz der Gemeinden erstrecke sich nur auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Allgemeinpolitische Fragen, ohne spezifischen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft, gehörten hierzu nicht. Die Kreisverwaltung habe den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 15414
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