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Ein Justizvollzugsbeamter, der einem Gefangenen Mobilfunk-Karten (SIM-Karten) für Telefonate überlässt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der im Jahre 1971 geborene
Der Justizvollzugsbeamte habe ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen und deshalb das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine pflichtgemäße Amtsführung verloren. Durch die Weitergabe der SIM-Karten habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9474
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