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Einem ehemaligen Bürgermeister, der zahlreiche schwerwiegende Dienstvergehen begangen hat, bei dem jedoch aufgrund einer Alkoholerkrankung eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist, kann nicht das Ruhegehalt aberkannt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Beklagte im Jahre 2000 zum hauptamtlichen
Zwar habe der Beklagte zahlreiche schwerwiegende Dienstvergehen begangen. Denn sein Fehlverhalten stelle einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht dar, rechtmäßig zu handeln. Außerdem habe er sich innerhalb und außerhalb des Dienstes mehrfach achtungs- und vertrauensunwürdig verhalten. Deshalb wäre ihm das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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