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Das Land Rheinland-Pfalz muss einem pensionierten Polizeibeamten keine Vergütung für Überstunden bezahlen, die er in den Jahren vor seiner Pensionierung leistete, aber infolge einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr abbauen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der
Ein
Zudem habe er seinen Anspruch nicht zeitnah geltend gemacht. Ein Vergütungsanspruch ergebe sich auch nicht aus europäischem Unionsrecht. Zwar habe ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 15268
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