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Ein Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis darf nach rheinland-pfälzischem Landesrecht unter Hinweis auf die Überschreitung der insoweit geltenden Altersgrenze abgelehnt werden. Hierdurch werden die Arbeitsleistung des Beamten einerseits und die mit der Verbeamtung verbundenen künftigen Pensionslasten andererseits in ein sachgerechtes Verhältnis gebracht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin beantragte nach Abschluss ihres Referendariats ihre
Die Entscheidung über die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2007
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 4726
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