kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Für junge, gesunde Männer besteht bei einer Rückkehr in den Raum Kabul und in die Stadt Masar-e Sharif aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse in Afghanistan regelmäßig auch dann keine Gefahr, die ein Abschiebungsverbot begründen, wenn sie keine Unterstützung durch Familien- oder Stammesangehörige erhalten. Auch allein der formale Akt der Taufe und die damit begründete Zugehörigkeit zur katholischen Kirche führen nicht zu einem Abschiebungsverbot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein junger Mann afghanischer Staatsangehörigkeit, der Ende 2015 nach Deutschland einreiste und nach einem Zwischenaufenthalt in Schweden einen Asylantrag stellte. Im November 2016 wurde er rechtskräftig wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhob er Klage, die das Verwaltungsgericht abwies. Mit der hiergegen eingelegten, auf die Feststellung von Abschiebungsverboten beschränkten Berufung machte der Kläger geltend, dass er zwischenzeitlich
Nach Vernehmung mehrerer Zeugen und Befragung des Klägers zu seiner Hinwendung zum Christentum wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung zurück. Für den Kläger bestehe kein
Wie sich aus den Äußerungen des Klägers und der Zeugen in der mündlichen Verhandlung ergebe, habe er sich zwar eingehend mit den religiösen Grundlagen und der Praxis des katholischen Glaubens vertraut gemacht. Eine Hinwendung des Klägers zum Christentum, die seine religiöse Identität derart präge, dass für ihn die christlich-religiöse Betätigung unverzichtbar wäre, könne aber nicht festgestellt werden. Die Beweggründe für den Glaubenswechsel seien nicht ausreichend deutlich und plausibel geworden und es sei auch nicht erkennbar, dass der Kläger den Glauben in einer als für sich verbindlich empfundenen Weise praktiziere.
Der Kläger gehe mit der von ihm begangenen Tat kaum mit der bei einem angestrebten christlichen Leben zu erwartenden - aktiven bzw. tätigen - Reue und Umkehr um. Auch habe er selbst nicht aktiv auf die Entfernung seines Gebetsteppichs aus seiner Haftzelle hingewirkt und den Wechsel von der religiösen Austauschkost zur "Normalkost" erst knapp ein Jahr nach der
Die schlechten allgemeinen Lebensverhältnisse in
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_13-A-1135619OVG_Formaler-Akt-der-Taufe-und-damit-begruendete-Zugehoerigkeit-zur-katholischen-Kirche-begruenden-kein-Abschiebungsverbot-nach-Afghanistan~N28503
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28503
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.