wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2005
10 A 10001/05.OVG -

Kein Asylrecht für irakische Christen

Den Christen im Irak droht gegenwärtig nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung aus religiösen Gründen, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Klägerinnen des vorliegenden Verfahrens waren eine 52-jährige Frau mit ihrer heute 15-jäh­rigen Tochter. Sie waren vor etwa zwei Jahren illegal auf dem Landweg in das Bundesgebiet eingereist und hatten Asylanträge gestellt. Dabei beriefen sie sich vor allem auf ihre christlich-chaldäische Religionszugehörigkeit und machten geltend, unter den gegenwärtigen Verhältnissen werde die christliche Minderheit im Irak um ihres Glaubens willen verfolgt. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage jedoch ab, und das Oberverwaltungsgericht bestätigt dies jetzt.

Nach den verfügbaren Erkenntnisquellen gebe es keine greifbaren Anhaltspunkte für einen "Christenhass" im Irak, befand das Oberverwaltungsgericht. Zwar habe es im vergangenen Jahr mehrfach koordinierte Terroranschläge gegen christliche Kirchen und auch gegen Ladenlokale christlicher Inhaber gegeben. Diese fügten sich aber ein in ein gewalttätiges Umfeld, in dem es bekanntermaßen generell immer wieder zu Anschlägen auch gegenüber Muslimen, seien es Sunniten oder Schiiten, und anderen Bevölkerungsgruppen komme. Selbst der Erzbischof von Kirkuk habe jüngst geäußert, dass es "im Prinzip jeden treffen" könne. Das Oberverwaltungsgericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass Teile der muslimischen Bevölkerung ihren christlichen Nachbarn nach Übergriffen geholfen und muslimische Würdenträger solche Anschläge auf Christen verurteilt hätten. Insgesamt bestehe für die Christen im Irak kein solches Maß an Gefahr, dass die Gewährung von politischem Asyl oder zumindest ein genereller Abschiebungsschutz erforderlich sei, heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2005
Quelle: Pressemeldung des OVG Rheinland-Pfalz vom 01.02.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_10-A-1000105OVG_Kein-Asylrecht-fuer-irakische-Christen.news157.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 157 Dokument-Nr. 157

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.