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Ein Wohnhaus muss einem Kreisverkehr nicht weichen, wenn durch eine geringfügige Verschiebung und Verkleinerung der Verkehrsanlage die Inanspruchnahme von Privateigentum vermieden werden kann. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und erklärte deshalb den Bebauungsplan „Kreyes Wiese” der Stadt Vallendar für unwirksam.
Der Bebauungsplan „Kreyes Wiese” sieht in Vallendar einen Kreisverkehr vor, bei dessen Verwirklichung ein Wohnhaus abgerissen werden muss. Der hiergegen gestellte Normenkontrollantrag der Grundstückseigentümer hatte Erfolg.
Aus den im Planverfahren eingeholten Gutachten ergebe sich, dass auch ein kleinerer Kreisverkehr geeignet sei, die bestehenden Verkehrs- und Lärmprobleme zu lösen. Deshalb verstoße die Inanspruchnahme des Grundstücks der Antragsteller durch den geplanten größeren Kreisverkehr gegen das planungsrechtliche Abwägungsgebot, so das Oberverwaltungsgericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 07.09.2006
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Dokument-Nr. 3027
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