kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Vier Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe des Klosters Maria Engelport im Rhein-Hunsrück-Kreis dürfen errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Antragsteller sind Eigentümer und Betreiber des im Flaumbachtal zwischen Treis-Karden und Mörsdorf gelegenen denkmalgeschützten Klosters. Nachdem die zuständige Kreisverwaltung die Errichtung und den Betrieb der WEA in einer Entfernung zwischen 1.200 und 2.300 m vom
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag. Eine offensichtliche Rechtwidrigkeit der Genehmigung, welche ohne Weiteres einen einstweiligen Baustopp rechtfertigen würde, liege nicht vor. Nach summarischer Betrachtung verstoße sie nicht gegen den Denkmalschutz. Dieser erfasse vorliegend allein das
Der von den Antragstellern überdies gerügte Eingriff in ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit liege nicht vor. Die Genehmigung selbst treffe keinerlei Regelungen in Bezug auf die Religionsausübung durch die Antragsteller, weder im Hinblick auf kultische Handlungen noch auf nach außen gerichtete Tätigkeiten wie etwa die Bewirtung und Beherbergung von Gästen oder die Veranstaltung von Exerzitien und anderen Formen religiös geprägter Auszeiten. Vor lediglich mittelbaren, rein faktischen Auswirkungen eines Verwaltungshandelns – wie etwa der Errichtung und dem Betrieb einer genehmigten Anlage – sei jedoch auch das Grundrecht auf Religionsfreiheit, ebenso wie beispielsweise das Eigentum, nur geschützt, wenn diese im Ergebnis zu einer schweren und unzumutbaren Beeinträchtigung führten. Eine solche schwere mittelbare Auswirkung sei hier jedoch nicht erkennbar. Der Bereich kultischer Handlungen werde angesichts der geringen Wahrnehmbarkeit der Anlagen vom
Bei der danach vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und des Anlagenbetreibers an einer zeitnahen Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen und dem Interesse der Antragsteller, dies einstweilen zu verhindern, überwiege das Vollzugsinteresse. Zum einen enthalte das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit Ende 2020 eine Grundsatzwertung, wonach Widersprüche und Klagen Dritter gegen die Genehmigung von großen Windenergieanlagen im Interesse einer Beschleunigung von Investitionen grundsätzlich keine aufschiebende mehr haben sollen. Zudem spreche hier das gewichtige öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien dafür, von der erteilten Genehmigung zwischenzeitlich bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren Gebrauch machen zu können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_1-B-1008121OVG_Windkraftanlagen-in-Klosternaehe-duerfen-gebaut-werden~N30103
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 30103
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.