wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2006
1 A 11398/04.OVG und 1 A 11453/04.OVG -

Windenergieanlagen dürfen Landschaftsbild nicht stören

Windenergieanlagen im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg unzulässig

Windenergieanlagen verunstalten im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg (Eifel) das Landschaftsbild und sind deshalb unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger beabsichtigte, im Gebiet der Hohen Acht und der Nürburg je eine Windenergieanlage zu errichten. Die nach Ablehnung der Genehmigungen erhobenen Klagen wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidungen.

Da Windenergieanlagen nach dem Baugesetzbuch vorrangig im unbebauten Außenbereich errichtet werden dürften, seien sie in „normalen” Mittelgebirgslandschaften regelmäßig zulässig. Unzulässig seien solche Anlagen wegen einer Verunstaltung des Landschaftsbildes ausnahmsweise jedoch dann, wenn sie in einer besonders schutzwürdigen Umgebung errichtet werden sollten. Um ein solches Gebiet handele es sich bei dem Bereich rund um die Hohe Acht und die Nürburg. Wie die vom Gericht durchgeführte Ortsbesichtigung ergeben habe, hebe sich dieser Teil der Eifellandschaft deutlich von anderen Mittelgebirgslagen ab. Er sei von einer besonderen landschaftlichen Schönheit geprägt und noch nicht durch optisch hervortretende technische Bauwerke beeinträchtigt. Die große Bedeutung diese Landschaft ergebe sich insbesondere daraus, dass die Hohe Acht der höchste Berg der Eifel sei und die mit der Nürburg bebaute Kuppe weithin sichtbar das Landschaftsbild präge. Demgegenüber belasteten weder der in der Nähe gelegene Nürburgring noch technische Einrichtungen, wie etwa Stromleitungen und Sendetürme, das landschaftliche Erscheinungsbild.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 26.06.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_1-A-1139804OVG-und-1-A-1145304OVG_Windenergieanlagen-duerfen-Landschaftsbild-nicht-stoeren~N2578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2578 Dokument-Nr. 2578

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.