kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Land Rheinland-Pfalz muss dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Auskunft über Industriebetriebe erteilen, die bei ihrer Tätigkeit gefährliche Stoffe einsetzen und deshalb der Störfall-Verordnung unterliegen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der BUND begehrt vom Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz die Angabe der Betriebe in Rheinland-Pfalz, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Das Ministerium lehnte dies ab, weil sich die gewünschten Informationen auf äußerst sensible, sicherheitsrelevante Bereiche beziehen würden. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht gab der Berufung des BUND statt.
Nach dem Landesumweltinformationsgesetz habe der BUND einen Anspruch auf Bekanntgabe der Betriebe, die in Rheinland-Pfalz der Störfall-Verordnung unterliegen würden. Die
Die Störfall-Verordnung, die dem den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen in Industrieanlagen dient, setzt europäisches Recht (Seveso-II-Richtlinie) in nationales Recht um. Sie gilt für alle Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe ab einer festgelegten Menge vorhanden sind. Die Betreiber sind nach der Störfall-Verordnung verpflichtet, zum einen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu vermeiden. Zum anderen müssen sie Sicherheitsmaßnahmen für den dennoch möglichen Störfall vorsehen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.03.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_1-A-1088607OVG_Stoerfall-Verordnung-Land-muss-Naturschutzbund-ueber-Betriebe-mit-gefaehrlichen-Stoffen-informieren~N5728
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5728
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.