wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil
1 A 10231/08.OVG -

Inanspruchnahme eines Grundstücks für Goldabbau ist rechtmäßig

Kläger scheitert auch in zweiter Instanz

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zurückgewiesen, mit dem die Klage eines Grundstückeigentümers gegen die vom Bergamt einer Kiesabbaufirma erteilte Genehmigung zum Abbau von Gold und Kies auf seinem Grundstück abgewiesen worden war.

Der Kläger ist Eigentümer eines zuletzt landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in der Gemarkung Jockgrim. Eine 500 qm große Fläche soll aufgrund einer bergrechtlichen Grundabtretung durch die beigeladene Firma zum Abbau des Bodenschatzes Gold und damit verbunden für den Kiesabbau in Anspruch genommen werden. Hiergegen wendet sich der Kläger. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die im Bundesberggesetz geregelten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer bergrechtlichen Grundabtretung erfüllt seien. Insbesondere werde der Goldabbau aufgrund wirksamer Betriebspläne durchgeführt und entspreche einer technisch und wirtschaftlich angemessenen Betriebsführung. Die von der Beigeladenen angebotenen Entschädigungsleistungen seien ausreichend. Dabei müsse der Wert des Bodenschatzes Gold außer Betracht bleiben, da dieser als sog. bergfreier Bodenschatz nicht dem Grundeigentümer zustehe.

Der Kläger hat auch im Berufungsverfahren insbesondere geltend gemacht, dass die Abbaufirma das Interesse an der Goldgewinnung nur vorgeschoben habe, um den mit dem Goldabbau verbundenen Zugriff auf das Kiesvorkommen zu erlangen. Dieses Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich, da für Kiesabbauflächen eine wesentlich höhere Entschädigung zu leisten sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 45/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.10.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_1-A-1023108OVG_Inanspruchnahme-eines-Grundstuecks-fuer-Goldabbau-ist-rechtmaessig.news6813.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6813 Dokument-Nr. 6813

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.