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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.2006
1 A 10102/04.OVG -

Deutsche Bahn muss Sanierungskosten an Rechtsnachfolgerin zahlen

Bundesbahn kam ihrer Erhaltungspflicht einer Brücke nicht nach

Die DB Netz AG muss für die Sanierung einer Straßenüberführung an den Landkreis Altenkirchen ca. 125.000,00 € zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Landkreis Altenkirchen ist Träger der Straßenbaulast für eine Kreisstraße, die mit einer 1886 errichteten Brücke die Bahnlinie Altenkirchen-Au (Sieg) überquert. Die Unterhaltungslast für die Brücke oblag zunächst der Deutschen Bundesbahn und ist am 1. Januar 1994 auf den Landkreis übergegangen. Die bereits in den Jahren 1979, 1986 und 1990 festgestellten erheblichen Mängel an dem Bauwerk wurden bis zum Übergang der Straßenbaulast auf den Landkreis nicht beseitigt. Das Verwaltungsgericht verurteilte die DB Netz als Rechtsnachfolgerin der Bundesbahn zur Zahlung der Kosten für die Beseitigung der Schäden am Mauerwerk. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtet die DB Netz darüber hinaus, auch die Kosten zu tragen, die für die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Brücke anfallen.

Die durchgeführte Beweisaufnahme habe erhebliche Schäden an dem Brückenbauwerk ergeben, die die Tragfähigkeit der Brücke minderten. Sie seien darauf zurückzuführen, dass die Bundesbahn ihrer Erhaltungspflicht nicht nachgekommen sei. Da die DB Netz dafür einzustehen habe, dass die Brücke sich beim Übergang der Unterhaltungslast auf den Landkreis in ordnungsgemäßem Zustand befunden habe, müsse sie nun die Kosten für die Sanierung tragen, so das Oberverwaltungsgericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 24.05.2006

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