wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2020
9 B 187/20 -

5-köpfige obdachlose Familie muss menschenwürdig untergebracht werden

Unterbringung auf 30 Quadratmetern Größe genügt nicht rechtlichen Anforderungen

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Unterbringung einer seit sechs Monaten obdachlosen 5-köpfigen Familie, bestehend aus der Mutter, zwei minderjährigen und zwei volljährigen Töchtern, in zwei Zimmern von insgesamt 30 qm Größe nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Das Gericht verpflichtete die Stadt Köln, der Familie eine Obdach­losen­unterkunft zur Verfügung zu stellen, die zum einen ausreichend groß ist und zum anderen über getrennte Räume verfügt, die Rück­zugs­möglichkeiten eröffnen.

Das Oberverwaltungsgericht teilte nicht die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Antragstellerinnen nicht obdachlos seien, weil die Stadt ihnen weiterhin die Möglichkeit vermittelt habe, die bislang genutzten 30 qm in einem ausschließlich von der Stadt Köln zur Unterbringung von Obdachlosen genutzten "Hotel" eines gewerblichen Betreibers in eigenem Namen anzumieten. Die Inanspruchnahme dieser Anmietungsmöglichkeit, die Kosten in Höhe von 26,75 Euro täglich pro Person verursacht (d. h. für 5 Personen 133,75 Euro pro Tag oder rund 4.000 Euro im Monat, was einem Quadratmeterpreis von weit über 100 Euro pro Monat entspricht), hielt das Oberverwaltungsgericht für nicht zumutbar, auch wenn die Kosten anscheinend vom zuständigen Sozialleistungsträger (Sozialamt oder Jobcenter) übernommen werden.

Schutzwürdigen Belangen von minderjährigen Kindern muss Rechnung getragen werden

Der Unterbringungsanspruch eines Obdachlosen sei zwar grundsätzlich nur auf die Unterbringung in einer menschenwürdigen Unterkunft gerichtet, die Schutz vor den Unbilden der Witterung biete sowie Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lasse. Dabei müssten Obdachlose im Verhältnis zur Versorgung mit einer Wohnung weitgehende Einschränkungen hinnehmen. Allerdings müsse dem Unterzubringenden nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts eine gewisse Mindestfläche von ca. 9 qm, je nach den Einzelfallumständen - insbesondere bei nicht nur kurzfristiger Obdachlosigkeit - auch mehr, zur Verfügung stehen. Zudem sei schutzwürdigen Belangen von minderjährigen Kindern Rechnung zu tragen, und die Unterkunft müsse eine Rückzugsmöglichkeit für einzelne (erwachsene) Familienangehörige bieten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_9-B-18720_5-koepfige-obdachlose-Familie-muss-menschenwuerdig-untergebracht-werden.news28517.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28517 Dokument-Nr. 28517

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.