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Die Erhebung der Lkw-Maut war in den Jahren 2010 und 2011 teilweise unions-rechtswidrig, weil bei der Berechnung der Mautsätze die Kapitalkosten der Autobahngrundstücke fehlerhaft kalkuliert worden sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zu einer teilweisen Rückerstattung von Mautgebühren an die Kläger verpflichtet.
Die Kläger, die ein Speditionsunternehmen mit Sitz in Polen betrieben, verlangten die
Das OVG hat die Bundesrepublik verpflichtet, den Klägern weitere 565 Euro an Mautgebühren zu erstatten. Außerdem müssen beide Rückerstattungsbeträge für die Zeit ab Zahlung der Maut bis zum Tag der Erstattung verzinst werden. Nach Auffassung des OVG dürften die Mautgebühren nach den Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie die Infrastrukturkosten nicht überschreiten. Damit ist es nicht vereinbar, wenn bei den Kapitalkosten der Autobahngrundstücke statt mit ihrem Anschaffungswert mit ihrem aktuellen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31124
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