kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium darf Auskünfte über so genannte Druckchemikalien erteilen, die im Rahmen der amtlichen Überwachung in Lebensmitteln und bestimmten Haushaltsgegenständen festgestellt wurden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Verein, der sich für Verbraucherinteressen einsetzt, Auskünfte über diese so genannten Druckchemikalien auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes beantragt. Die Klägerin, ein Nahrungsmittelunternehmen, wandte sich mit ihrer Klage gegen die Herausgabe der zu einem ihrer Produkte vorhandenen Untersuchungsergebnisse. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg.
Nach den Untersuchungsergebnissen der Lebensmittelbehörden können bestimmte Substanzen in Druckfarben, die u. a. auf Verpackungen und Haushaltsgegenständen aufgebracht werden, auf
Zur Begründung seines Grundsatzurteils führte das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass die Erteilung von Informationen auch dann zulässig sei, wenn weder ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht noch eine
Die weiteren Einwände der Klägerin, die Untersuchungsergebnisse seien unrichtig und das Herstellungsverfahren sei längst geändert worden, seien ebenfalls unbeachtlich. Das Bundesministerium müsse dem Verein allerdings - wie bereits beabsichtigt - zugleich mit der Herausgabe der Informationen auch die von der Klägerin geltend gemachten Zweifel an der Richtigkeit der übermittelten Informationen mitteilen. Das Verbraucherinformationsgesetz gehe davon aus, dass Verbraucher selbst in der Lage seien, die Informationen auf ihren sachlichen Gehalt und ihre Relevanz zu überprüfen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_8-A-65412_Bundesministerium-fuer-Ernaehrung-und-Landwirtschaft-Auskuenfte-ueber-Druckchemikalien-in-Lebensmitteln-erteilen~N17975
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17975
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.