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Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2018 gegen ein Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück. Sie bemängelte unter anderem, dass der
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Aus seiner Sicht sei die geltend gemachte Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch eine unzumutbare
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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