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Zwar kann ein Rettungsassistent nicht dazu verpflichtet werden, eine Fortbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Gegen die Anordnung einer solchen Fortbildung besteht aber kein Eilrechtsschutz. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei der Feuerwehr beschäftigter
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hielt zwar das Bestehen einer Pflicht zur
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Eilrechtsschutzantrag dennoch ab. Der
Dem Rettungsassistenten werden mit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30711
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