wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2022
6 A 2255/21 -

Entlassung eines Kommissaranwärters wegen wiederholter Foto- und Videoaufnahmen während des Dienstes

Fehlende charakterliche Eignung

Fertigt ein Kommissaranwärter während des Dienstes wiederholt Foto- und Videoaufnahmen für soziale Netzwerke an, obwohl ihm dies untersagt wurde, rechtfertigt dies seine Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in Nordrhein-Westfalen beschäftigter Kommissaranwärter hatte im Juli 2020 eine Blaulichtfahrt mit seinem Handy aufgenommen und auf Snapchat gepostet. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass das Fotografieren und Filmen dienstlicher Situationen mit dem privaten Handy zukünftig zu unterlassen sei. Trotz dieser Anweisung machte er wenige Tage später im Rahmen eines Gefangentransports wiederum über Snapchat ein Selfie von sich im Streifenwagen, auf dem zum Teil der Beschuldigte zu sehen war. Der Kommissaranwärter wurde nachfolgend wegen fehlender charakterlicher Eignung entlassen, wogegen sich seine Klage richtete. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Nunmehr beantragte der Kommissaranwärter die Zulassung der Berufung.

Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Entlassungsverfügung sei rechtmäßig. Die Einschätzung des Beklagten zur fehlenden charakterlichen Eignung des Klägers für den Polizeivollzugsdienst wegen der Nutzung des Smartphones während des Dienstes zur Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen zwecks Veröffentlichung in sozialen Netzwerken sei nicht zu beanstanden.

Gefahr der Beeinträchtigung der Rechte von Kollegen, Dritter, des Dienstbetriebs und der Darstellung in der Öffentlichkeit

Aufgrund der beiden Vorfälle habe nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts die Gefahr der Beeinträchtigung der Rechte von Kollegen, Dritter, des Dienstbetriebs und der Darstellung in der Öffentlichkeit bestanden. Der Kläger habe durch sein Verhalten einen hinreichend begründeten Anlass für die Annahme einer entsprechenden Gefahrenlage bei seiner Weiterbeschäftigung geboten. Bei beiden Gelegenheiten habe der Kläger seine originären Aufgaben außer Acht gelassen und damit eine potentielle Gefahr für sich, seine Kollegen und den Dienstbetrieb geschaffen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_6-A-225521_Entlassung-eines-Kommissaranwaerters-wegen-wiederholter-Foto-und-Videoaufnahmen-waehrend-des-Dienstes~N31985

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31985 Dokument-Nr. 31985

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.