kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Grundsätzlich hat zwar der Störer die Kosten für eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs zu zahlen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine anderweitige Einsatzmöglichkeit des Abschleppfahrzeugs bestand. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 sollte ein Fahrzeug abgeschleppt werden, weil es verbotswidrig parkte. Daher wurde ein Abschleppfahrzeug gerufen. Bevor es jedoch zum Abschleppvorgang kam, erschien der Fahrzeughalter. Das Fahrzeug brach daher seinen Einsatz ab und fuhr zurück. Nachfolgend wurden dem Fahrzeughalter die Kosten für die
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied zu Gunsten des Fahrzeughalters. Dieser habe die Kosten für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_5-A-168712_Erhebung-von-Abschleppkosten-fuer-Leerfahrt-unzulaessig-bei-anderweitiger-Einsatzmoeglichkeit-des-Abschleppfahrzeugs~N18131
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18131
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.