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Die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt.
Das BSI gab am 15.3.2022 eine
Der Eilantrag blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg. Zur Begründung seines Beschlusses hat das Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Die
Die Annahme des BSI, das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in
Das BSI hat die Entscheidung, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31705
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