kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen das vorhandene Datenmaterial mehrerer Gemeinden aus dem Zensus 2011 vorerst nicht löschen darf.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verwaltungsgerichte Aachen und Düsseldorf hatten den Landesbetrieb Information und Technik - IT.NRW - jeweils im Wege einer einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, das gesamte bei ihm vorhandene Datenmaterial aus dem Zensus 2011, das die antragstellenden Gemeinden (Baesweiler, Bad Münstereifel, Aachen, Geilenkirchen, Buchholz) betraf, von Datenlöschungen nach § 19 ZensG 2011 auszunehmen und weiter aufzubewahren, bis über die gemeindlichen Klagen gegen die Feststellung ihrer jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl rechtskräftig entschieden ist. Der Landesbetrieb hatte dagegen mit einer Beschwerde im Wesentlichen eingewandt, dass das Gesetz in § 19 ZensG 2011 die
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt. Es hat ausgeführt, dass die kommunale Selbstverwaltungsgarantie eine subjektive Rechtsstellungsgarantie umfasse, die grundrechtlichen Gewährleistungen vergleichbar sei und ihrerseits die Gewährung effektiven Rechtsschutzes einschließe. Es komme ernsthaft in Betracht, die Fristbestimmungen des § 19 ZensG 2011 dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass Erhebungsdaten aus dem Zensus 2011 erst dann zu löschen seien, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht mehr benötigt würden. Zudem bestünden prozessuale Möglichkeiten, dem Statistikgeheimnis unterliegende Erhebungsunterlagen und sonstige Daten aus dem Zensus 2011 zum Gegenstand eines Verwaltungsprozesses über gemeindliche Klagen gegen die Feststellung ihrer amtlichen Einwohnerzahl zu machen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_4-B-45815-und-4-B-51215_ITNRW-muss-Daten-aus-dem-Zensus-2011-vorerst-weiter-aufbewahren~N21127
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21127
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.