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Wird ein Anwalt seiner Ansicht nach zu Unrecht einer Einlasskontrolle bei Gericht unterzogen, so kann er nachträglich nicht die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen lassen, wenn es an einer Wiederholungsgefahr und einem Rehabilitationsinteresse und somit an einem Feststellungsinteresse fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Verwaltungsgericht Köln wies die
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies den Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Denn das Verwaltungsgericht habe zurecht die Klage wegen Fehlen eines Feststellungsinteresses als unzulässig abgewiesen.
Zwar könne sich ein
Es sei zudem nicht darauf angekommen, so das Oberverwaltungsgericht weiter, dass andere Verhaltensweisen des Anwalts unter Umständen zu einer erneuten Kontrolle hätten führen können. Denn die
Das
Die fehlende diskriminierende Wirkung habe sich nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts daraus ergeben, dass die Durchführung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17432
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