wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2006
21 A 1565/05 -

Keine Anrechnung von kostenlosem Mittagessen auf Grundsicherungsleistungen

Die Sozialämter durften von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz keine Beträge für das in der Werkstatt für behinderte Menschen kostenfrei angebotene Mittagessen abziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Der Kläger, der wegen einer schweren Behinderung voll erwerbsgemindert ist, arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Dort nimmt er regelmäßig ein Mittagessen ein, für dass er keinen Kostenbeitrag zahlen muss. In den Jahren 2003 und 2004 erhielt er Leistungen nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Grundsicherungsgesetz. Das Sozialamt der Stadt Lünen zog von diesen Leistungen monatlich 45 Euro für das Mittagessen ab. Auch der Kreis Unna hielt diese Anrechnung im Widerspruchsverfahren für rechtens. Hiergegen wandte sich der Kläger. Seine Klage hatte im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen keinen Erfolg. Der Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr stattgegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt:

Das dem Kläger in der Werkstatt für behinderte Menschen kostenfrei angebotene Mittagessen führe nicht zu einer Minderung des monatlichen Bedarfs, der durch die Leistungen des Grundsicherungsgesetzes abgedeckt werden solle. Eine individuelle Ermittlung des jeweiligen Bedarfs sei weder mit dem Wortlaut noch mit dem Zweck des Grundsicherungsgesetzes, das lediglich pauschalierte Leistungen vorsehe, vereinbar. Es sei auch nicht zulässig, das Mittagessen als Einkommen anzurechnen. Denn das Mittagessen werde im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen angeboten und sei damit eine Sozialleistung nach dem Bundessozialhilfegesetz, die nicht zum Einkommen zähle. Das Gesetz schreibe vor, unter welchen - vor allem wirtschaftlichen - Voraussetzungen der Landschaftsverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe einen Kostenbeitrag für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen verlangen könne. Wenn diese Voraussetzungen - wie hier - nicht vorlägen, solle ein behinderter Mensch nicht auf dem Weg der Kürzung der ihm zustehenden Grundsicherungsleistungen schließlich doch die Kosten hierfür tragen müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_21-A-156505_Keine-Anrechnung-von-kostenlosem-Mittagessen-auf-Grundsicherungsleistungen~N3486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3486 Dokument-Nr. 3486

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.