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Der Eilantrag eines Gewerbetreibenden, der sich gegen den Beginn der Bauarbeiten zur Verlegung und Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 in Bochum-Langendreer gewandt hatte, ist unbegründet und somit abzuweisen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Mit
Gegen dieses Vorhaben wandte sich der Antragsteller in der zweiten Septemberhälfte 2012 mit einer Klage. Zugleich stellte er einen Eilantrag, den bevorstehenden Beginn der
Es sprächen bereits gewichtige Gründe dafür, dass der Antragsteller mit weiten Teilen seines Vorbringens ausgeschlossen sei. Jedenfalls greife aber das Vorbringen des Antragstellers in der Sache nicht durch. Insbesondere bestehe am Vorliegen einer Planrechtfertigung kein Zweifel, weil das Vorhaben den Zielen entspreche, die das für das Planfeststellungsverfahren maßgebliche Personenbeförderungsgesetz festlege. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 14319
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