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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2022
2 A 2912/20 -

Be­seitigungs­anordnung wegen Neubaus anstatt Erweiterung eines Einfamilienhauses

Vorliegen einer formellen Illegalität

Wird anstatt der genehmigten Erweiterung eines Einfamilienhauses dieses durch einen Neubau ersetzt, liegt eine formelle Illegalität des Baus vor. Ist der Bau nicht genehmigungsfähig, rechtfertigt dies eine Be­seitigungs­anordnung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Eigentümer eines Grundstücks in Nordrhein-Westfalen im September 2017 die Genehmigung für den Umbau und die Erweiterung des auf dem Grundstück befindlichen Einfamilienhauses. Anstatt des Umbaus und der Erweiterung ließen die Grundstückseigentümer aber das Einfamilienhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die zuständige Behörde erließ daraufhin einen Baustopp und ordnete die Beseitigung des Neubaus an. Dagegen richtete sich die Klage der Grundstückseigentümer. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Nunmehr musste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über den Fall entscheiden.

Formelle Illegalität wegen Neubaus anstatt Erweiterung des Einfamilienhauses

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Neubau stelle sich gegenüber dem genehmigten Vorhaben als "aliud" dar. Der Neubau sei daher formell illegal. Zudem sei der Neubau auch materiell illegal, weil er gegen bauplanungsrechtliche Bestimmungen verstoße.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
    [Aktenzeichen: 9 K 8920/18]
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