wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2021
19 B 1492/21, 19 E 925/21 -

Allgemeine Gesundheitsgefahr durch Corona rechtfertigt keine Befreiung von Schulpflicht

Voraussetzung ist durch ärztliche Atteste belegte konkrete individuelle gesundheitliche Gefährdung

Die allgemeine Gesundheitsgefahr durch Corona rechtfertigt keine Befreiung von der Schulpflicht aus wichtigen Grund § 43 Abs. 4 SchulG NRW. Voraussetzung wäre vielmehr eine durch ärztliche Atteste belegte konkrete individuelle gesundheitliche Gefährdung des Schülers oder der im Haushalt lebenden Familienangehörigen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes unterließen es ab August 2020 ihr Kind zum Unterricht an ein Gymnasium in Köln zu schicken. Sie begründeten dies mit der unklaren Ansteckungsgefahr und Ausbreitungslage des Corona-Virus und der Gefährlichkeit des Virus. Gegen die Eltern ergingen mehrere Ordnungsverfügungen seit Dezember 2020. Dagegen richtete sich der Antrag auf Eilrechtsschutz der Eltern. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Antrag ab. Nunmehr musste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über den Fall entscheiden.

Keine Befreiung von Schulpflicht wegen allgemeiner Gesundheitsgefahr durch Corona

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Allein die für alle Schüler bestehende allgemeine Gesundheitsgefahr durch das Corona-Virus rechtfertige keine Befreiung von der Schulpflicht gemäß § 43 Abs. 4 SchulG NRW. Nur eine durch ärztliche Atteste belegte konkrete individuelle gesundheitliche Gefährdung für den Schüler oder die im Haushalt lebenden Familienangehörigen könne die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne der Vorschrift rechtfertigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_19-B-14922119-E-92521_Allgemeine-Gesundheitsgefahr-durch-Corona-rechtfertigt-keine-Befreiung-von-Schulpflicht.news31160.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31160 Dokument-Nr. 31160

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.