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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die im Februar 2014 erschienene CD "Sonny Black" des Rappers Bushido zu Unrecht in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesprüfstelle stützte die im April 2015 erfolgte Eintragung darauf, dass die Texte der
Das Verwaltungsgericht wies die gegen die Listeneintragung gerichtete Klage Bushidos ab.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab der Berufung statt und führte zur Entscheidungsbegründung aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 25917
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