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Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Damit sind zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte vorläufig wieder berechtigt, mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ein Antragsteller fuhr unter dem Einfluss von Amphetamin einen
Zur Begründung hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Die streitigen Anordnungen können nicht auf die Vorschrift der
Mit den Entscheidungen schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 17.04.2023 - 11 BV 22.1234 -) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.03.2024 - 10 A 10971/23.OVG -) an.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34623
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