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Eine langjährige Beobachtung eines Rechtsanwalts und Publizisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Im hier zu entscheiden Fall war der Kläger zwischen 1970 und 2008 durch das Bundesamt für
Die Beklagte hatte dies im gerichtlichen Verfahren damit begründet, dass während des gesamten Beobachtungszeitraums tatsächliche
Der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beobachtung gerichteten Klage hatte das Verwaltungsgericht stattgegeben. Die Berufung des Bundesamtes für
Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt: Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme komme es darauf an, ob die dem Bundesamt für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen/ ra-online
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Dokument-Nr. 25656
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