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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Journalisten bestimmte Auskünfte erteilen muss, die dieser über das Disziplinarverfahren begehrt, das gegen einen seiner Beamten wegen der Vernichtung von Akten geführt wurde.
Kurz nach Bekanntwerden der Terrorismusorganisation
Das Verwaltungsgericht Köln hatte der darauf gerichteten Klage des Journalisten weitgehend entsprochen.
Das Oberverwaltungsgericht änderte auf die Berufung des Bundesamtes das Urteil teilweise ab. Über den konkreten Ausgang des Verfahrens und die von Kollegen des Beamten möglicherweise angestellten Vermutungen über dessen Motive müsse das Bundesamt keine
Dabei ist ging das Gericht in seinen Erwägungen davon aus, dass dem durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützten Berichterstattungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorliegend ein überragendes Gewicht zukomme. In der öffentlichen Diskussion und Berichterstattung zu den von den Mitgliedern des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 26470
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