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Wird der Abbruch eines Wohnhauses unter der Auflage einer Ausgleichszahlung für den Fall genehmigt, dass der geplante Ersatzwohnraum nicht geschaffen wird, kann die Behörde eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Forderung der Sicherheitsleistung steht dabei im Ermessen der Behörde. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 wurde einer Grundstückseigentümerin der Abbruch eines Wohnhauses genehmigt. Die Genehmigung war jedoch mit der Auflage verbunden,
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied zu Gunsten der Grundstückseigentümerin. Zwar dürfe die Genehmigung zum
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts habe die Behörde hier das Ermessen fehlerhaft ausgeübt. Denn sie habe nicht den Vortrag der Grundstückseigentümern berücksichtigt, ihr sei die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31974
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