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Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss die für das Gebiet des Kreises Gütersloh geltende nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Nach einem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh mit über 1.500 Infizierten hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine erste
Das Gericht hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die angegriffene
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der jetzigen gerichtlichen Entscheidung sei es aber möglich und erforderlich gewesen, eine differenziertere Regelung zu erlassen. Ausweislich der Ergebnisse der seit Entdeckung des Ausbruchs durchgeführten Massentestungen unter den Einwohnern des Kreises Gütersloh variiere die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erheblich. Insbesondere in den im Norden und Osten des Kreises gelegenen Städten seien nur wenige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfallen, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28927
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