wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020
13 B 800/20.NE -

Bordelle in Nordrhein-Westfalen bleiben geschlossen

Keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen

In einem Eilbeschluss vom heutigen Tag hat das Ober­verwaltungs­gericht

entschieden, dass die Untersagung von sexuellen Dienstleistungen in Prostitutions­stätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung voraussichtlich rechtmäßig ist.

Der Antragsteller betreibt im Kreis Gütersloh ein Bordell mit drei Zimmern, in denen selbstständig tätige Frauen Sexdienstleistungen anbieten. Er macht geltend, dass die Untersagungsanordnung unverhältnismäßig sei und gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz verstoße. Insbesondere könnten die für körpernahe Dienstleistungen (z. B. Massagen) geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in seinem Bordell eingehalten werden.

Erhöhte Infektionsgefahr rechtfertigt weitere Schließung

Das Oberlandesgericht hat den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber bei generalisierender Betrachtung eine erhöhte Infektionsgefahr bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen annehme. Diese beruhe unter anderem auf dem notwendigerweise herzustellenden engsten Körperkontakt mit häufig wechselnden Partnern.

Einhaltung geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards für körpernahe Dienstleistungen nicht realisierbar

Soweit der Antragsteller darauf hinweise, dass in seinem Bordell die für sogenannte körpernahe Dienstleistungen geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden könnten, stelle dies keine gleich geeignete Maßnahme dar. Eine Umsetzung dieser Standards dürfte schon daran scheitern, dass das dort grundsätzlich vorgesehene Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung lebensfremd erscheine. Überdies sei die Beachtung der einschlägigen Vorgaben bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen kaum kontrollierbar.

Einhaltung der Pflicht zu Erhebung von Kundenkontaktdaten unrealistisch

Darüber hinaus dürfte es unrealistisch sein, die Pflicht zur Erhebung von Kundenkontaktdaten und Aufenthaltszeiträumen mit Blick auf die üblicherweise eingeforderte Diskretion im Prostitutionsgewerbe zuverlässig umzusetzen. Dies zu Grunde gelegt, stelle es auch keine ungerechtfertigte Ungleichgleichbehandlung dar, wenn sexuelle Dienstleistungen in Bordellen untersagt seien, wohingegen die Erbringung von anderen körpernahen Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards erlaubt sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_13-B-80020NE_Bordelle-in-Nordrhein-Westfalen-bleiben-geschlossen.news28894.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28894 Dokument-Nr. 28894

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.