wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.2007
13 B 703/07 -

Schweinepest: Jagdberechtigter kann zum Abschuss von Wildschweinen verpflichtet werden

Jagdberechtigte können zum Abschuss von Wildschweinen verpflichtet werden, um eine Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden.

Das OVG hat damit in einem Beschwerdeverfahren den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23.04.2007 bestätigt. In diesem Beschluss hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Jagdberechtigten abgelehnt, der sich gegen eine Tierseuchenverfügung des Landrats des Kreises Euskirchen gewandt hatte. In der Tierseuchenverfügung war der Jagdberechtigte nach Ausbruch der Schweinepest im Kreis Euskirchen verpflichtet worden, in seinem Revier vom 01.04.2007 bis zum 31.07.2007 monatlich 10 Wildschweine zu erlegen, um einem im Hinblick auf die Seuchengefahr unbedenklichen Bestand von 2 Sauen je 100 ha Waldgebiet näher zu kommen.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Infizierte Wildschweine bildeten ein Reservoir für den Schweinepestvirus und spielten eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Seuche. In der Vergangenheit hätten durch Wildschweine ausgelöste Schweinepestepidemien zu erheblichen Schäden geführt. Nach den unwidersprochenen Angaben des Landrats des Kreises Euskirchen sei es bei einer derartigen Epidemie in Nordrhein-Westfalen in den Kreisen Recklinghausen und Borken zwischen März und Ende Juni 2006 zu Schäden in Höhe von 82.000.000 € gekommen.

Angesichts des Wildschweinbestandes im ca. 1000 ha großen Revier des Jagdberechtigten sei davon auszugehen, dass die Erlegung von 10 Wildschweinen pro Monat auch tatsächlich möglich sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_13-B-70307_Schweinepest-Jagdberechtigter-kann-zum-Abschuss-von-Wildschweinen-verpflichtet-werden.news4450.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4450 Dokument-Nr. 4450

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.