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Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die aufgrund der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bei Versammlungen im Freien geltenden Schutzmaßnahmen abgelehnt.
Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen
Durch diese Regelungen sieht sich ein aus Lohmar stammender Antragsteller, der nach eigenem Bekunden in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Versammlungen veranstaltet, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren, in seinen Grundrechten der
Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach Auffassung des OVG sind die für Versammlungen im Freien geltenden
Die für die Versammlungen im Freien bei gleichzeitig mehr als 750 Teilnehmenden aufgestellte Zugangsbeschränkung (sogenannte 3G-Regel) ist ebenfalls voraussichtlich verhältnismäßig. Jedenfalls bei dieser Größe ist typischerweise zu erwarten, dass die Einhaltung des Mindestabstands und die Beachtung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31293
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