kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Betriebsverbot für gastronomische Einrichtungen abgelehnt. Nach der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 untersagt. Zulässig bleiben die Belieferung mit Speisen und der Außer-Haus-Verkauf.
Die Antragstellerin, die in Bedburg eine Speisegaststätte betreibt, hatte sich unter anderem darauf berufen, die streitige Regelung sei willkürlich, da der Betrieb gastronomischer Einrichtungen nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht wesentlich zur Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus beitrage.
Dem ist der das OVG im Anschluss an seine Entscheidung zur Unzulässigkeit des Freizeit- und Amateursportbetriebs in Fitnessstudios (vgl. Pressemitteilung vom 6. November 2020) nicht gefolgt. Jenseits der gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren zu klärenden Frage, ob die gesetzliche Grundlage den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge, sei auch die vorübergehende Schließung gastronomischer Einrichtungen voraussichtlich eine notwendige Schutzmaßnahme. Der damit einhergehende Eingriff vor allem in die
Das Betriebsverbot führe zusammen mit den übrigen Maßnahmen insgesamt zu einer deutlichen Verringerung infektionsrelevanter sozialer Kontakte in der Bevölkerung. Die Antragstellerin könne voraussichtlich auch nicht mit Erfolg geltend machen, die Schließung gastronomischer Einrichtungen sei nicht erforderlich, da sich diese nicht als Infektionstreiber erwiesen hätten. Das Infektionsgeschehen sei diffus und Infektionsketten ließen sich größtenteils nicht mehr zurückverfolgen. Bei dieser Ausgangslage müssten im Rahmen der vorzunehmenden Folgenabwägung die Interessen der Antragstellerin gegenüber dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_13-B-165620NE_Schliessung-von-Gastronomiebetrieben-voraussichtlich-verhaeltnismaessig~N29430
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29430
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.