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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2021
11 B 2060/20 -

Entziehung des Trieb­fahrzeug­führer­scheins wegen mehrerer Geschwindig­keits­verstößen

Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit

Begeht ein Zugführer mehrere Geschwindig­keits­verstöße so rechtfertigt dies die Entziehung des Trieb­fahrzeug­führer­scheins wegen Unzuverlässigkeit. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 wurde einem Zugführer mit sofortiger Wirkung der Triebfahrzeugführerschein entzogen, weil er unter anderem mehrere Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte. So hatte er im April 2019 während einer Zugfahrt mehrmals die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 bis 30 km/h überschritten. Im August 2020 überschritt als Führer eines mit Gefahrgut beladenen Güterzugs die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/ um 17 km/h. Gegen die Entziehung des Führerscheins erhob der Zugführer Klage. Zudem beantragte er Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Antrag auf Eilrechtsschutz zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Zugführers.

Rechtmäßige Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins wegen Unzuverlässigkeit

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dem Zugführer fehle die für die Erteilung eines Triebfahrzeugführers erforderliche Zuverlässigkeit. Eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens ergebe, dass er die Tätigkeit eines Triebfahrzeugführers in Zukunft nicht ordnungsgemäß ausüben werde. Durch die erheblichen bzw. wiederholten Geschwindigkeitsverstöße habe er sich als unzuverlässig erwiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2020
    [Aktenzeichen: 18 L 2033/20]
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