kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen durch zwei bekannt gegebene Urteile entschieden.
In den hier vorliegenden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den
Der
Die Berufung des Somaliers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hatte Erfolg; die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden blieb hingegen ohne Erfolg. Zur Begründung seiner beiden Urteile hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Asylanträge der Kläger können nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer
Zwar ist das sog. Salvini-Dekret aus dem Jahr 2018, mit dem die Rechte von Asylsuchenden und Schutzberechtigten in Italien eingeschränkt worden sind, im Dezember 2020 reformiert worden. Die Vorschriften, die den Verlust des Rechts auf Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung regeln und die von den italienischen Behörden innerhalb von vier Jahren in mindestens 100.000 Fällen von Asylsuchenden und Schutzberechtigten angewendet worden sind, gelten aber trotz der Reform fort. Ausgehend von diesen hohen Fallzahlen und angesichts der Umstände der Einzelfälle der Kläger ist das Oberverwaltungsgericht davon überzeugt, dass ihnen das Recht auf Unterbringung in Italien entzogen worden ist. Die Kläger weisen auch - anders als etwa Kranke oder Familien mit minderjährigen Kindern - keine besonderen Vulnerabilitätsmerkmale auf, die italienische Behörden veranlassen könnten, ihnen ausnahmsweise doch eine Unterkunft in einer Einrichtung des italienischen Aufnahmesystems zu gewähren. Andere Unterkünfte oder Wohnungen stehen nicht zur Verfügung oder sind von den mittellosen Klägern nicht finanzierbar. Obdachlosen- oder Notunterkünfte sind nicht in ausreichen-dem Maß vorhanden, außerdem bieten diese nur temporäre Schlafplätze, nicht aber eine Versorgung.
Mit Blick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage finden die Kläger im Falle ihrer Rückkehr dort auch keine Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt in Italien derzeit bei ca. 10 %; insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 33 % führt für die noch jungen Kläger dazu, dass sie keine Arbeit finden können, die sie in die Lage versetzt, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Der Zugang der Kläger zum Arbeitsmarkt wird zudem durch die mangelnde Beherrschung der italienischen Sprache und das Fehlen einer spezifischen beruflichen Qualifikation zusätzlich erschwert.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_11-A-167420A-und-11-A-168920A_Aus-Italien-nach-Deutschland-weitergereiste-Schutzberechtigte-oder-Asylsuchende-duerfen-nicht-nach-Italien-rueckueberstellt~N30624
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 30624
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.