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Der gegen den Bebauungsplan gerichtete Normenkontrollantrag eines Landwirts hinsichtlich des Bebauungsplans "Nr. 105 - E.ON Kraftwerk" hatte Erfolg. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt, da das Gefährdungspotential des Kraftwerks und der Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet wurden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Die Planung am vorgesehenen Standort verstoße gegen Ziele der Landesplanung. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2009
Quelle: ra-online, OVG Nordrhein-Westfalen
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Dokument-Nr. 8417
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