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In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Monteursunterkunft für 11 Personen grundsätzlich baurechtlich zulässig. Eine Gebietsunverträglichkeit besteht nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2023 erteilte die zuständige Behörde eine
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Unabhängig von der Frage, ob die geschilderten Beeinträchtigungen überhaupt eine Folge der typischen Nutzungsweise einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33753
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